CBD-News aus dem Bundeshaus:
Ein überdrehtes Einhorn sorgt im Bundeshaus für Gesprächsstoff. Natürlich nicht ein lebendiges, sondern jenes Geschöpf, das auf den knallbunten Verpackungen der Firma Pure Production AG abgebildet ist.
Wenn das Aargauer Unternehmen Lollipops oder Schokolade produzieren würde, dann wäre das Interesse am Einhorn gering. Doch in den kleinen Schachteln hat es keine Süssigkeiten, sondern CBD-Gras und daher fragen sich einige Politiker besorgt: Lockt das bunte, fröhliche Einhorn unsere Kinder und Jugendliche auf den falschen Weg? Zu bunt? Zu attraktiv?
Über diese Produkte wird debattiert -> Jetzt im Shop anschauen! Davon überzeugt ist SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Nachdem der «Blick» über die knallbunten Schachteln berichtet hatte, lancierte sie einen Vorstoss und wollte vom Bundesrat wissen: Ob er von der Verpackung Kenntnis hat und was er dagegen unternehmen will.
Denn durch die attraktive Werbung mit Fabelfiguren und farbigen Verpackungen würden bereits Kinder und Jugendliche für Suchtmittel angeworben, schreibt Herzog in ihrem Vorstoss. Man wisse von den Packungen mit Fabelfiguren, antwortet der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Mittwoch. «Da diese jedoch nicht gegen geltendes Recht verstossen, werden diese toleriert.»
Strafbar wären solche Verpackungen erst, wenn diese ausschliesslich Kinder und Jugendliche ansprechen würden. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, wie der Bundesrat in der Stellungnahme andeutet.
Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Tabakproduktegesetz werde sich zeigen, «inwiefern für Tabakprodukte oder für Tabakersatzprodukte die kritisierten Fabelwesen auf der Packung strenger zu regeln sind.»
Einheitsverpackung als einzige Lösung:
Für Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, liegt die Lösung auf der Hand. Er fordert die Einheitsverpackung für CBD-Produkte bzw. die einheitliche Verpackungen für Tabak- und Tabakersatzprodukte.
Als Farbe schlägt er ein schlammiges Braun vor. «So dass auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die Produkte in der Schachtel für die Gesundheit schädlich sind.» Australien kennt solche standardisierte Verpackungen seit Ende 2012 und ist damit als erstes Land der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO gefolgt.
Weitere schlossen sich an:
– Australien (seit 2012)
– Frankreich (seit 1. Januar 2017)
– Vereinigtes Königreich (seit 21. Mai 2017)
– Neuseeland (seit 6. Juni 2018)
– Norwegen (seit 1. Juli 2018)
– Irland (ab 30. September 2018)
– Ungarn (ab 20. Mai 2019)
– Slowenien (ab 2020)
Beutler glaubt aber nicht daran, dass der Name der Schweiz auch bald auf dieser Liste stehen wird. «Das Schweizer Parlament hat sich in der Vergangenheit, nicht als sehr präventionsfreundlich erwiesen.»
Würde es die Einheitsverpackung dennoch ins neue Gesetz schaffen, wäre dies das Ende des Einhorn auf der farbigen Verpackung. Als CBD-Produzent sei man sich bewusst, dass man sich inmitten einer heiklen Debatte befinde, sagt Stevens Senn, CEO von Pure Production. Dass nun aber selbst der Bundesrat über seine Verpackung diskutiert, überrasche ihn schon. «Wir halten uns mit unseren Produkten genau an die Richtlinien und die geltenden Jugendschutzbestimmungen.» Und er betont: «Wir wollen mit unseren Verpackungen nicht gezielt bei Jugendlichen für unsere Produkte werben.» Doch man nehme sich die Kritik zu Herzen.
Senn: «Wir werden die Produktgestaltung überarbeiten, dies war im Rahmen der Produktevaluation auch schon so vorgesehen.»
Text von Fabio Vonarburg/watson.ch